Fragen / Antworten
Vielen Dank für Ihre Teilnahme am Webinar. Hier finden Sie noch einmal alle Antworten auf die gestellte Fragen.
Für weiterführende Informationen kommen Sie gerne auf uns zu!
Das Hinzufügen neuer Betriebskostenkonten zu einer Abrechnungsdefinition ist in Wodis Yuneo derzeit ein zeitaufwendiger manueller Prozess. AAVA kann neue Betriebskostenkonten im Rahmen der Bearbeitung zu den jeweiligen Abrechnungsdefinitionen hinzufügen. Grundlage sind die von AAVA für den Abrechnungszeitraum ermittelten bebuchten Betriebskostenkonten. Nicht verwendete oder nicht bebuchte Konten kann AAVA aus den Definitionen entfernen. In beiden Fällen gilt das Human-in-the-Loop-Prinzip: Bevor AAVA Stammdaten ändert, muss eine Anwenderin oder ein Anwender die vorgeschlagene Anpassung bestätigen.
Ja. AAVA für die Betriebskostenabrechnung kann als eigenständige Lösung genutzt werden. AAVA für Wodis Yuneo ist dafür nicht erforderlich. Beide Lösungen ergänzen sich jedoch. So ist beispielsweise die unterstützte Bearbeitung von Betriebskostenwidersprüchen erst durch die Kombination von AAVA für Wodis Yuneo mit dem Postkorbverfahren und AAVA für die Betriebskostenabrechnung möglich.
Ja. AAVA für die Betriebskostenabrechnung kann gezielt für einzelne Abrechnungseinheiten (WIEs) eingesetzt werden. Lizenziert wird die Anzahl der mit AAVA durchgeführten Abrechnungen. Dafür stehen unterschiedliche Pakete sowie ein Testangebot zur Verfügung. So können Sie die Lösung zunächst in einem begrenzten Rahmen erproben. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre bekannte Ansprechperson im Aareon Vertrieb.
AAVA kennt gängige Abrechnungsvorschriften für Betriebskosten und leitet daraus ab, nach welchem Maßstab Kosten abgerechnet werden können, beispielsweise nach Quadratmetern, Wärmemessdienst oder Personenzahl. Gibt es mehrere mögliche Zuordnungen, unterbreitet AAVA entsprechende Vorschläge. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt bei der Anwenderin oder dem Anwender.
AAVA für die Betriebskostenabrechnung wird nicht nach Interaktionen oder verbrauchten Tokens abgerechnet. Lizenziert wird die Anzahl der Abrechnungen, die mit der Lösung erstellt werden. Der Tokenverbrauch des zugrunde liegenden Prozesses ist für Ihr Unternehmen daher nicht abrechnungsrelevant.
AAVA für die Betriebskostenabrechnung ist ab dem 1. Oktober 2026 verfügbar. Es handelt sich um ein eigenständiges Produkt, das unabhängig von AAVA in Wodis Yuneo angeboten und separat lizenziert wird. Zum Marktstart umfasst die Lösung die im Webinar vorgestellten Funktionen. Der Funktionsumfang wird künftig weiterentwickelt. Dabei fließen insbesondere Optimierungen auf Basis praktischer Kundenerfahrungen in die Lösung ein.
Für Kundinnen und Kunden, die AAVA für die Betriebskostenabrechnung zeitnah zum Marktstart einsetzen, bieten wir ein enges Onboarding gemeinsam mit unserer Entwicklung an. Sofern eine Testumgebung vorhanden ist, kann die Funktionalität dort zunächst sicher erprobt werden. Die Begleitung des ersten Testlaufs durch Aareon Consulting ist nicht zwingend erforderlich. Die Entscheidung darüber liegt beim jeweiligen Unternehmen.
AAVA berücksichtigt die in historischen Abrechnungen verwendeten Einstellungen. Auf dieser Grundlage kann AAVA Anpassungswerte übernehmen. Sind neue Werte erforderlich, fordert AAVA die Anwenderin oder den Anwender zur Eingabe auf.
AAVA übernimmt vor allem standardisierbare und wiederkehrende Prozessschritte. Wo Entscheidungen, Bewertungen oder Sonderfälle zu bearbeiten sind, bleibt die fachliche Expertise des Menschen erforderlich. Fachwissen verliert dadurch nicht an Bedeutung, sondern wird gezielt dort eingesetzt, wo es besonders benötigt wird.
Gleichzeitig verändert sich das Lernen neuer Mitarbeitender. Wissen entsteht künftig weniger durch die wiederholte manuelle Bearbeitung von Standardfällen. Deshalb sollten Fach- und Prozesswissen strukturiert vermittelt werden, beispielsweise durch dokumentierte Prozesslogiken, Trainingsfälle, Sonderfälle und nachvollziehbare Abläufe. Unterstützen kann dabei etwa das Helpcenter in Wodis Yuneo, in dem Unternehmen eigene Artikel erstellen und pflegen können. Die Ausgestaltung und Sicherung des unternehmensspezifischen Fachwissens bleibt Aufgabe des jeweiligen Unternehmens.
Ja. Eine AAVA-Lösung für den Bereich der WEG-Verwaltung ist ebenfalls in Planung.
In Wodis Yuneo können bereits heute sowohl Wohnungen als auch Gewerbeeinheiten innerhalb einer Vorauszahlungsanpassung berücksichtigt werden.
Enthält eine Rechnung keine Angaben, beispielsweise zu Material- und Arbeitskosten, und lassen sich die begünstigten Arbeitskosten auch aus den übrigen Rechnungsunterlagen nicht nachvollziehbar ermitteln, schließt das Bundesministerium der Finanzen eine reine Schätzung des Betrags aus. Dies gilt auch für die Bearbeitung mit AAVA.
Diese Anforderung ist unabhängig von AAVA für die Betriebskostenabrechnung zu betrachten. Sie ist bekannt und befindet sich in der Planung zur Umsetzung.
AAVA für die Betriebskostenabrechnung ist nicht Bestandteil von AAVA für Wodis Yuneo. Es handelt sich um ein eigenständiges Funktionspaket, das unabhängig von AAVA für Wodis Yuneo genutzt und separat lizenziert werden kann.
Künftige Erweiterungen des AAVA-Lösungsportfolios werden einerseits als spezialisierte Fachanwendungen angeboten, beispielsweise AAVA im Mitgliederwesen. Diese stellen eigenständige Pakete dar. Andererseits wird der Funktionsumfang von AAVA für Wodis Yuneo kontinuierlich erweitert. Neue Funktionen innerhalb dieses Funktionspakets sind durch die bestehende Lizenz für AAVA für Wodis Yuneo abgedeckt.
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