Zwei aktuelle Urteile, die Verwalter kennen sollten
Zwei aktuelle Urteile, die Verwalter kennen sollten
Belegeinsicht bei der Betriebskostenabrechnung und der Datenschutz
Kaum ein Thema sorgt bei der Betriebskostenabrechnung so verlässlich für Streit wie die Belegeinsicht. Besonders knifflig wird es, sobald ein Rahmenvertrag im Spiel ist – etwa eine Gebäudeversicherung, die gleich mehrere Objekte oder Eigentümergemeinschaften abdeckt. Die Verwaltung verweist dann gern auf den Datenschutz und hält die Unterlagen zurück.
Das Amtsgericht Ettlingen widerspricht klar: Der Mieter hat Anspruch auf Einsicht in alle Betriebskostenbelege – einschließlich vollständiger Verträge. Ein pauschaler Verweis auf den Datenschutz greift also nicht. Und weil der Vermieter die Einsicht verweigerte, räumte das Gericht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht ein: Offene Nachzahlungen müssen erst beglichen werden, sobald die vollständigen Unterlagen vorliegen.
Für Vermieter und Verwalter eine doppelte Warnung: Wer Einsicht in Belege verweigert, riskiert nicht nur einen Rechtsstreit – sondern auch, dass fällige Nachzahlungen schlicht einbehalten werden dürfen.
Die ausführliche rechtliche Einordnung mit allen Praxistipps für Verwalter gibt es im vollständigen VerwalterTalk und Beitrag bei LEWENTO.
Verfristung der Anfechtungsklage und fehlerhafte Stimmrechtsausübung
Ein weiteres aktuelles Urteil zeigt, wie schnell eine Anfechtungsklage gegen einen WEG-Beschluss ins Leere läuft: Wird der Gerichtskostenvorschuss zu spät eingezahlt, gilt die Klage als verfristet – unabhängig davon, wie berechtigt die inhaltlichen Einwände sind.
Im selben Fall ging es außerdem um eine fehlerhafte Stimmrechtsausübung bei einem WEG-Beschluss (Abstimmung nach Einheiten statt nach Miteigentumsanteilen). Das Gericht stellte klar: Das macht den Beschluss nicht automatisch nichtig – solange sich am Beschlussergebnis dadurch nichts geändert hätte.
Was das für Fristen, Klageerhebung und Beschlussfassung in der Praxis bedeutet, erfahren Sie in unser VerwalterTalk im Detail.
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